Stefan Zweig und der Sonderschutz bekannter Marken

Stefan Zweig findet zuweilen auch Einzug in juristische Lehrbücher. So schreibt Prof. Dr. Franz Hacker, Vorsitzender Richter am Bundespatentgericht in München, in seiner Einführung zum Markenrecht, 4. Auflage 2016 zum Sonderschutz bekannter Marken.

Es ist derselbe Vorgang, den Stefan Zweig – fernab juristischer Überlegungen – im Hinblick auf den Namen der natürlichen Person zutreffend so beschrieben hat: „Im normalen Zustande ist der Name, den ein Mensch trägt, nicht mehr als das Deckblatt für die Zigarre: eine Erkennungsmarke … Im Falle eines Erfolges schwillt nun dieser Name gleichsam an. Er löst sich los von dem Menschen, der ihn trägt, und wird selbst eine Macht, eine Kraft, ein Ding an sich, ein Handelsartikel, ein Kapital …“

 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.